AGB der Media21.TV GmbH

Treten Sie bei Fragen gerne in Kontakt zur Werbeagentur Media21TV!

Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Media21.TV GmbH. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Media21.TV GmbH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

1.4. Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz der Media21.TV GmbH in Regensburg. Somit gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

1.5. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der Media21.TV GmbH erbracht werden.

 

Angebot, Auftragserteilung, Leistungsumfang

2.1. Die Angebote der Media21.TV GmbH erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.

2.2. Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Media21.TV GmbH maßgebend. Die Media21.TV GmbH nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail und Fax gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

2.3. Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.

2.4. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die Media21.TV GmbH einen Auftrag schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annimmt. Die Annahmefrist eines Auftrages für die Media21.TV GmbH beträgt dabei 4 (vier) Wochen ab dessen Zugang.

2.5. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- / Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- / Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

2.6. Die Media21.TV GmbH gibt dem Auftraggeber bzw. einem Vertreter der verantwortlichen Agentur die Möglichkeit, bei allen entscheidenden Phasen der Filmherstellung / Bildaufnahme anwesend zu sein. Der Auftraggeber oder die verantwortliche Agentur soll vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Filmherstellung / Bildaufnahme sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.

2.7. Besondere Farben, Bild-, Film- oder Tongestaltungen sind erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Media21.TV GmbH bestätigt worden ist.

2.8. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

2.9. Beauftragte Projekte im Bereich Medien Beratung leistet die Media21.TV GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Media21.TV GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

2.10. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Media21.TV GmbH, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist.

 

Auftragserteilung an Dritte

3.1. Die Media21.TV GmbH ist berechtigt frei zu entscheiden, ob der Auftrag entweder selbst im Haus ausgeführt wird, oder aber hierfür ganz oder teilweise die Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden.

 

Lieferfrist

4.1. Der Zeitpunkt der Leistung wird zwischen der Media21.TV GmbH und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Die Media21.TV GmbH unterrichtet den Auftraggeber im übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

4.2. Erkennt Media21.TV GmbH, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat der den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

4.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Media21.TV GmbH berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

4.4. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die die Media21.TV GmbH trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

4.5. Hält die Media21.TV GmbH den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessenen Nachfrist zu setzen, binnen derer die Media21.TV GmbH die Leistung abzuliefern hat.

 

Kosten

5.1. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der Media21.TV GmbH vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

5.2. Wird ein Drehtermin/ eine geplante Leistung der Media21.TV GmbH später als 14 (vierzehn) Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat die Media21.TV GmbH Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

5.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von der Media21.TV GmbH ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass die Media21.TV GmbH dies versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

5.4. Kommt eine Änderung der Leistung durch Vorschlag der Media21.TV GmbH zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.

5.5. Zusätzliche Drehzeit bei Filmen, die nicht durch Verschulden der Media21.TV GmbH anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von der Media21.TV GmbH gesondert ausgewiesen werden.

5.6. Alle angegebenen Angebotspreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. (Außer es wird ausdrücklich im Angebot darauf hingewiesen, dass es sich um Preise inkl. MwSt handelt)

5.7. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von der Media21.TV GmbH in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

 

Zahlung

6.1. Rechnungen der Media21.TV GmbH sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, hat der Auftraggeber Zinsen in der Höhe zu übernehmen, wie sie der Media21.TV GmbH von der Hausbank in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

6.3. Zur Feststellung des Verzugs ist keine Mahnung von Seiten der Media21.TV GmbH fällig.

6.4. Bei länger andauernden Projekten behält die Media21.TV GmbH sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

6.5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Media21.TV GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 (zwei) Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

Haftung, Schadensersatz

7.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jeglicher Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Die Die Media21.TV GmbH haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. 

7.2. Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden – aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Media21.TV GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, – für welche die Media21.TV GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Media21.TV GmbH oder deren gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.3. Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die vorsätzlich, oder auf einer mindestens fahrlässigen, von der Media21.TV GmbH zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die Media21.TV GmbH die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der Media21.TV GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7.4. Soweit die Haftung der Media21.TV GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Media21.TV GmbH.

7.5. In allen Fällen der Haftung der Media21.TV GmbH wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung der Media21.TV GmbH begrenzt.

7.6. Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Media21.TV GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Ebenso steht der Auftraggeber dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Informationen geeignet und maßgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Trifft dies nicht zu, hat der Kunde der Media21.TV GmbH den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt die Media21.TV GmbH ebenfalls keine Haftung.

7.7. Ein Haftungsanspruch für Mängel der Leistung der Media21.TV GmbH muss spätestens innerhalb von 1 (einer) Woche nach Leistungerfüllung angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte und künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.

7.8. Bei Feststellung eines durch die Media21.TV GmbH verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch.

7.9. Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. Die Media21.TV GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die vom Auftraggeber gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfaltet.

7.10. Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung der Media21.TV GmbH für Betriebsstörungen ausgeschlossen.

7.11. Die Media21.TV GmbH trägt das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder des Missratens des Films bis zur Abnahme. Die Media21.TV GmbH versichert das Negativ bzw. die Aufzeichnung während der Produktion in Höhe der Gesamtproduktionskosten, sodass die unverzügliche Neuherstellung des Werks finanziell gewährleistet ist, falls das Material verloren geht. Die Media21.TV GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verlust bzw. Beschädigung des Media21.TV GmbH zur Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohfilm bzw. Rohmaterial in der Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet die Media21.TV GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel oder Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Media21.TV GmbH.

7.12. Die Media21.TV GmbH erfüllt Gewährleistungsansprüche ausschließlich im Wege der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber nach eigener Wahl das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche wie der Ersatz von Folgeschäden oder sonstige Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.13. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit die Media21.TV GmbH nicht wegen Vorsatzes haftet, in 12 (zwölf) Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.

7.14. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Media21.TV GmbH durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Media21.TV GmbH zum Erlöschen.

 

Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

8.1. Die Media21.TV GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

 

Nutzungsrechte, Verwendung, Eigentumsrecht

9.1. Die Media21.TV GmbH wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt die Media21.TV GmbH ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung der Media21.TV GmbH.

9.2. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Media21.TV GmbH.

9.3.Die Media21.TV GmbH erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte / Bilddaten für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film/die Bilddatei zur eigenen Nutzung vorliegt.

9.4. Jegliche, auch teilweise Verwendung von der Media21.TV GmbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der Media21.TV GmbH. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der Media21.TV GmbH zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung der Media21.TV GmbH zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.

9.5. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä.), sind geistiges Eigentum der Werbeagentur und verbleiben bei der Media21.TV GmbH. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9.4. gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von der Media21.TV GmbH durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat trustpharmacie.fr.

9.6. Der Export unserer Ware kann durch Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in den betreffenden Ländern beschränkt sein. Hierauf werden die Auftraggeber ausdrücklich mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, dass eine Haftung von Media21.TV GmbH ausgeschlossen ist, wenn der Auftraggeber entsprechenden Ansprüchen von den Inhabern solcher ausländischer Rechte ausgesetzt ist.

9.7. Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten, sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der Media21.TV GmbH.

 

Abnahme

10.1. Die Media21.TV GmbH übergibt den Film/ die Bilddaten dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung in digitaler Form, DVD oder er steht dem Auftraggeber dann zum Download bereit.  Der Auftraggeber muss innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen schriftlich die Abnahme des Films / der Bilder bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht gilt der Film als abgenommen.

10.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film / die Bilddaten der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entsprechen.  Auch sofern der Film / die Bilddaten von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Retouren aufgrund Nicht-Gefallens, oder des persönlichen Geschmacks sind grundsätzlich ausgeschlossen.

10.3. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 1 (einer) Woche nach Leistungserbringung schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

 

Aufbewahrung

11.1.Das Original Bild- und Tonnegativ, Filmmaterial, sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von Media21.TV GmbH für zwei Jahre kostenlos eingelagert.

11.2. Nach Ablauf der zwei Jahre muss die Media21.TV GmbH oder der Auftraggeber nach Aufforderung durch Media21.TV GmbH entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert oder vernichtet werden soll.